Park-, Gewässerordnung:

1. Zugelassen sind nur Angler mit gültigem Fischereischein.

2. Den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes ist unbedingt Folge zu leisten.

3. Der gefangene Fisch ist waidgerecht zu behandeln.

4. Untermaßige Fische sind zurückzusetzen.

5. Der jeweilige Angelplatz ist  sauber zu halten.

6. Das Anfüttern ist strengstens verboten!

7. Die Benutzung von Drillingshaken ist nicht gestattet.

8. Das Ausnehmen von Fischen an der Anlage ist verboten.

9. Der eingenommene Angelplatz ist während der Öffnungszeit nicht veränderbar.

10. Der Angelplatz darf frühestens um 5:00 Uhr eingenommen werden!

11. Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr dürfen nur in Begleitung eines
Erwachsenen angeln.

12. Um unsere Teichanlage "sauber" zu halten wurden Graskarpfen besetzt. Diese sind unverzüglich,
schonend zurück zusetzen.


Nichteinhaltung der Gewässerordnung wird mit Teichverbot geahndet!!!